Standards für die Mitgliedschaft

Mitglieder der GSCO können Supervisor:innen, Coaches und Organisationsberater:innen werden, die folgende Kriterien erfüllen:

Supervisor:innen

  1. Mitglied in einer der in der ACK (Arbeitsgemeinschaft der christlichen Kirchen) zusammengeschlossenen Kirchen.
  2. eine abgeschlossene Berufsausbildung und mindestens drei Jahre Berufserfahrung.
  3. eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur Supervisor:in bei einem Institut nachweisen (mit bestandener Abschlussprüfung und Erteilung des Zertifikats), das von einem dieser Verbände anerkannt wird:
    • Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP), Berlin
    • Deutsche Gesellschaft für Gruppenanalyse und Gruppenpsychotherapie (D3G), Kassel
    • Deutsche Gesellschaft für Pastoralpsychologie e.V. (DGfP), Dortmund
    • Deutschen Gesellschaft für Supervision und Coaching e. V. (DGSv), Köln
    • Deutsche Gesellschaft für systemische Therapie, Beratung und Familientherapie e.V. (DGSF), Köln
    • European Association for Supervision and Coaching (EASC), Berlin
    • Sektion Analytische Gruppenpsychotherapie im Deutschen Arbeitskreis für Gruppenpsychotherapie und Gruppendynamik e.V. (DAGG), Kassel
    • Systemische Gesellschaft e.V. (SG), Berlin.

    Werden diese Voraussetzungen nicht oder nur teilweise erfüllt, kann der Geschäftsführende Ausschuss auf Antrag der Bewerber:in eine außerordentliche Einzelfallprüfung anhand der Mindeststandards der DGSv vornehmen und der Mitgliederversammlung zur Entscheidung vorlegen.

  1. Bereitschaft zur Mitarbeit in der GSCO entsprechend der Satzung.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt und eine Mitgliedschaft erworben, kann die Bezeichnung „Supervisor:in, (GSCO)“ geführt werden.

Coaches

  1. Mitglied in einer der in der ACK (Arbeitsgemeinschaft der christlichen Kirchen) zusammengeschlossenen Kirchen.
  2. eine abgeschlossene Berufsausbildung und mindestens drei Jahre Berufserfahrung.
  3. eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Coach bei einem Institut nachweisen (mit bestandener Abschlussprüfung und Erteilung des Zertifikats),

3.1. das von der Deutsche Gesellschaft für Supervision und Coaching e. V. (DGSv), Köln anerkannt wird oder

3.2. das von einem dieser Verbände anerkannt wird:

  • Deutsche Bundesverband für Coaching e.V. (DBVC), Osnabrück
  • Deutscher Coachingverband e.V. (DCV), Berlin
  • Deutsche Gesellschaft für Coaching e.V. (DGfC), Göttingen
  • Deutsche Gesellschaft für systemische Therapie, Beratung und Familientherapie e.V. (DGSF), Köln
  • European Association for Supervision and Coaching (EASC), Berlin
  • Systemische Gesellschaft e.V. (SG), Berlin.

      und einen oder mehrere zusätzlich qualifizierte Aufbaukurse als Coach oder Supervisor:in im Umfang von mindestens 300 Stunden          nachweisen oder eine qualifizierte Ausbildung z.B. im therapeutischen Bereich von mind. 500 Stunden.

Werden diese Voraussetzungen nicht oder nur teilweise erfüllt, kann der Geschäftsführende Ausschuss auf Antrag der Bewerber:in eine außerordentliche Einzelfallprüfung anhand der Mindeststandards der DGSv vornehmen und der Mitgliederversammlung zur Entscheidung vorlegen.

4. Bereitschaft zur Mitarbeit in der GSCO entsprechend der Satzung.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt und eine Mitgliedschaft erworben, kann die Bezeichnung „Coach (IGSV)“ geführt werden.

Organisationsberater:innen

Die Aufnahme- und Qualitäts-Kriterien werden in den nächsten Monaten entwickelt. 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Vorstände.

otterstaetter-schmidt@beratung-kirche-diakonie.de

loeblein@beratung-kirche-diakonie.de