Ethische Leitlinien

Intention

Das Auftreten gegenüber Kolleg:innen und den Auftraggeber:innen sowie in der Öffentlichkeit ist an den ethischen Leitlinien ausgerichtet. Berufsethische Standards und kollektive Leitlinien dienen dazu, Supervisor:innen, Coaches sowie Organisationsberater:innen für ethische Probleme ihrer Arbeit zu sensibilisieren.

Die ethischen Leitlinien fordern dazu auf, das eigene berufliche Handeln kritisch zu prüfen und Reflexion sowie Fortbildung zur Grundlage der Arbeit zu machen. Sie bieten einen Rahmen, in dem die eigenen Vorstellungen und Erwartungen der Klient:innen abgeglichen werden können. Zugleich kann die GSCO auf Grundlage der eigenen Werte kritisch Stellung beziehen.

Achtung, Respekt und Vertrauensverhältnis

Mitglieder der GSCO begegnen Menschen, Gruppen und Organisationen mit Respekt. Sie achten die Unantastbarkeit und den Schutz der Würde jedes Einzelnen, unabhängig von deren Alter, Geschlecht, ethnischer Herkunft, Kultur, Status, sexueller Orientierung, Weltanschauung und Religion.

Klient:innen sind Expert:innen für sich und ihre Lebenswelt. Sie werden unterstützt, eigene Ressourcen zu nutzen und Lösungen zu finden. Eigenverantwortlichkeit und Selbstbestimmung sind von zentraler Bedeutung.

Mitglieder der GSCO pflegen einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Vertrauensverhältnis, das aus den direkten oder indirekten Beziehungen entsteht. Jede Vorteilsnahme und jeder Missbrauch – ob zu Gunsten wirtschaftlicher, sozialer, sexueller oder anderer persönlicher Interessen – wird eindeutig abgelehnt.

Unsere Mitglieder achten darauf, dass sie zum System ihrer Klient:innen genügend Distanz haben. Sie respektieren den Persönlichkeitsschutz und verpflichten sich zum verantwortungsvollen Umgang mit Macht und Abhängigkeit. Sie reflektieren ihre Grenzen und gehen verantwortlich damit um.

Information, Aufklärung und Datenschutz

In ihrem Bemühen um Klarheit und Transparenz gegenüber den Klient:innen informieren die Mitglieder der GSCO verständlich und angemessen über:

  • ihre berufliche Qualifikation und Verbandszugehörigkeit,
  • Art und Umfang der angebotenen Leistung,
  • die finanziellen Bedingungen,
  • die Vertraulichkeit und die Schweigepflicht,
  • die Art der Dokumentation von Daten.

 

Dies gilt in spezifischer Weise auch bei onlinebasierten Beratungen.

Jede unwahrhaftige oder irreführende Werbung ist zu unterlassen. Den Klient:innen wird Gelegenheit gegeben, frei von Zeit- und situativem Druck über die Annahme der angebotenen Leistung zu entscheiden.

Mitglieder der GSCO gehen die Verpflichtung ein, sich auf jene beratende Leistung zu beschränken, die vereinbart wurde und in der eigenen Kompetenz liegt. In Supervision, Coaching und Organisationsberatung wird auf eine möglichst klare Abgrenzung zu anderen Beratungsdisziplinen geachtet.

Unsere Mitglieder verpflichten sich, alle Mitteilungen ihrer Klient:innen vertraulich zu behandeln, auch über deren Tod hinaus. Die Datenschutzbestimmungen sind einzuhalten. Sie müssen auch für den Fall von Krankheit, Unfall oder Tod sichergestellt werden. Informationen von Klient:innen dürfen nur mit deren schriftlicher Einwilligung oder bei gesicherter Anonymität in Forschung, Fort- und Weiterbildung oder in Veröffentlichungen benutzt werden. Die Dokumentation von Klient:innen Daten erfolgt unter Wahrung der Datenschutzbestimmungen entsprechend den fachlichen Standards.

Bei Onlineberatungen sind die spezifischen Datenschutzbestimmungen einzuhalten. Die dafür notwendigen sicherheitstechnischen Voraussetzungen sind entsprechend dem aktuellen Stand der Technik zu schaffen.

Kollegialität

Die Mitglieder der GSCO pflegen eine kollegiale Kooperation. Zusammenarbeit und Konfliktbewältigung geschehen mit Achtung und Offenheit. Persönliche und fachliche Andersartigkeit sowie Konkurrenz sind gewollt und Grundlage für einen lebendigen Diskurs. Loyalität und Toleranz werden gewahrt.

Selbstsorge

Reflektierte Professionalität beinhaltet einen sorgsamen Umgang mit den persönlichen und fachlichen Ressourcen und deren Pflege. Für den Einzelnen/die Einzelne heißt das:

  • die Grenzen der eigenen Belastbarkeit zu kennen,
  • Anzeichen rechtzeitig zu bemerken,
  • institutionelle und individuelle Entlastungsmöglichkeiten in Anspruch zu nehmen,
  • eine Balance zwischen der eigenen Rolle und dem Auftrag im jeweiligen Kontext zu finden.

Qualitätssicherung

Die Mitglieder der GSCO sichern die Qualität der beraterischen Arbeit, z.B. in einer Balintgruppe, einer Intervisionsgruppe oder einer Kontrollsupervision. Sie nehmen an Fort- und Weiterbildungen teil und verfolgen den wissenschaftlichen Diskurs.

Selbstverpflichtung

Die ethischen Leitlinien haben selbstverpflichtenden Charakter. Der Vorstand der GSCO trägt Sorge, dass die berufsethischen Diskurse unter den Mitgliedern wachgehalten und die ethischen Standards erörtert werden. Ihre Weiterentwicklung wird von den Mitgliedern der GSCO in geeigneten Formaten vorgenommen.

Vorgehen bei Anfragen, Beschwerden und Verstößen gegen die Ethik-Leitlinien

Der Vorstand der GSCO ist verpflichtet, jede an ihn gerichtete Anfrage und Beschwerde in gemeinsamer Beratung gewissenhaft zu bearbeiten. Die Informationen sind vertraulich zu behandeln. Nach Anhörung aller Beteiligten wird innerhalb einer angemessenen Frist eine einvernehmliche Lösung angestrebt.

Falls eine einvernehmliche Lösung nicht eintritt und bei einem Mitglied der GSCO der Verdacht auf einen eindeutigen Verstoß gegen die Ethik-Leitlinien vorliegt, erarbeitet der Vorstand eine schriftliche Stellungnahme für die Mitgliederversammlung. Über mögliche, daraus folgende Maßnahmen gegenüber einem Mitglied der GSCO entscheidet die Mitgliederversammlung.

Diese ethischen Leitlinien wurden von der Mitgliederversammlung der IGSV beschlossen. Ihre Nachfolgeorganisation GSCO übernimmt diese Leitlinien bis zur nächsten Überarbeitung.

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